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Europäische Bürgerinitiative – EBI

EBI BGE zeichnen

Bedingungsloses Grundeinkommen

 

Die „Europäische Bürgerinitiative – EBI“ ist ein seit Frühjahr 2012 bestehendes neues Instrument der Europäischen Union, das die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung in der EU stärken soll. Es ermöglicht den PetentInnen, die EU-Kommission aufzufordern, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Die EBI ist aufgrund massiven Engagements aus dem Europäischen Parlament heraus entstanden, stellt aber im Ergebnis einen sehr zwiespältigen Kompromiss mit den Interessen der EU-Kommission dar.

Unproblematisch, ja richtig ist es, dass Petitionen nur möglich sind, wenn sie aus einer Mindestanzahl von Ländern (sieben) unterstützt werden. Die Zahl von einer Million Unterschriften, die in einem Jahr gesammelt werden müssen, scheint zwar hoch, ist aber angesichts einer Einwohnerzahl von über einer halben Milliarde Menschen tatsächlich ein akzeptables Quorum.

Es handelt es sich bei dem Instrument in Wirklichkeit um eine Petition und nicht um eine Art Bürgerbegehren* für ein Gesetz oder eine Volksabstimmung, wie wir es aus verschiedenen Verfassungen kennen. Erfolgreiche EBI verpflichten die Kommission lediglich zu einer öffentlichen Anhörung zum Gegenstand und zu einer Antwort an die PetentInnen. Sie muss die geforderte Maßnahme nicht umsetzen, nicht einmal die Weigerung begründen. Weiter müssen die von der Kommission geforderten Maßnahmen nach EU-Recht in ihrer Kompetez liegen. Ob eine eingereichte Petition dem entspricht, entscheidet die Kommission selbst. Das schließt alle Initiativen sozialpolitischer Art fast vollständig aus.

Wir haben als Attac-AG genug für alle in der Vergangenheit Petitionen in der Regel nicht unterstützt, weil wir uns von einer Bittstellerei bei den Regierenden nichts versprechen. Diese Skepsis ist bei einer Eingabe an die Europäische Kommission natürlich doppelt angebracht, weil sie als Teil der Troika gegenwärtig im Zentrum politischer Kritik nicht nur von Attac steht. Dennoch kann eine erfolgreiche EBI-Mobilisierung auf europäischer Ebene eine Dynamik entfalten, wie es die Wasser-EBI gerade vormacht.

Deshalb haben wir den Vorschlag, eine solche Initiative auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu ergreifen, nicht von vorneherein abgelehnt. Er entstand in einem Zusammenhang der Grundeinkommensnetzwerke aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie der Attacs aus Österreich und Deutschland. Locker angebunden waren bge-Netze aus Südtirol, Luxemburg und den Niederlanden. In diesem Kreis hatten wir schon drei deutschsprachige Grundeinkommenskongresse (2005 in Wien, 2007 in Basel und 2008 in Berlin) sowie verschiedenene andere Aktionen, u.a. seit 2008 die Internationale Woche des Grundeinkommens und ein europaweites Seminar, durchgeführt. Dieser Bündniszusammenhang hatte und hat also eine reale Bedeutung.

Die Durchführung einer gemeinsamen Bürgerinitiative konnte unserer Meinung nach erheblich dazu beitragen, die europäische Diskussion verbindlicher und enger zu machen, gemeinsame Positionsbildungen voranzutreiben und Handlungsfähigkeit zu entwickeln. Angesichts dieser konkreten Möglichkeiten haben wir unsere prinzipiellen Bedenken gegen das Instrument Petition im Allgemeinen und EBI an die EU-Kommission im Besonderen zurückgestellt.

Die Registrierung einer EBI Grundeinkommen war von Anfang an mit der Schwierigkeit behaftet, dass die Kommission für diese Frage nicht zuständig wäre, selbst wenn man unterstellen würde, dass sie das Thema für nützlich hielte (was wir nicht denken). Es mussten also Formulierungen für die konkrete Forderung gefunden werden, für die eine zumindest formale Zuständigkeit der Kommission bestand. Im Laufe dess Prozesses kam es dann aufgrund einer ersten Ablehnung durch die Kommission zu der Situation, dass die große Mehrheit unserer Bündnispartner aus inzwischen 14 EU-Ländern aus taktischen Gründen für einen Text plädierte, der das eigentliche Anliegen eines bedingungslosen Grundeinkommens nur noch schemenhaft erkennen lässt.

Eine EBI muss drei formale Elemente (Bezeichnung, Gegenstand, Ziele) enthalten, deren Formulierung nur eine gewisse Höchstmenge an Zeichen aufweisen darf. Der Text heißt jetzt:

Bezeichnung: „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) – Erforschung eines Weges zu emanzipatorischen sozialstaatlichen Rahmenbedingungen in der EU.

Gegenstand: Antrag an die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gem. Art. 156 AEUV zu fördern im Hinblick auf die Erforschung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit.

Wichtigste Ziele: Langfristig besteht das Ziel darin, allen Menschen in der EU die Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse zur Führung eines würdevollen Lebens gemäß den Vorgaben der EU-Verträge als bedingungsloses individuelles Recht zu garantieren und ihre gesellschaftliche Teilnahme durch die Einführung eines BGE zu stärken. Kurzfristig geht es darum, Initiativen wie z.B. „Pilotstudien” (Art 156 AEUV) sowie die Prüfung unterschiedlicher BGE-Modelle (EP- Beschluss 2010/2039 (INI) §44) seitens der EU auf den Weg zu bringen. 

Obwohl wir sehen, dass dieser Text nur schwerlich Begeisterung auslösen wird und massiv hinter dem zurückbleibt, was angesichts der Krisenentwicklung und ihres autoritären Managements notwendig wäre, haben wir uns entschieden, zur Teilnahme an der EBI aufzurufen. Ausschlaggebend dafür war, dass die Initiative bei vielen unserer Partner in verschiedenen europäischen Ländern tatsächliche Dynamik ausgelöst hat. In Frankreich, in Belgien, in Spanien finden sich Gruppen zusammen, die bislang das Gespräch miteinander verweigert hatten, und organisieren die gemeinsame Kampagne. In Finnland, in Slovenien steigen Gruppen in die europäisch koordinierte Arbeit ein, die bisher rein national gearbeitet haben. In Luxemburg, in den Niederlanden gewinnen Netzwerke wieder an Kraft, die zuletzt eher weniger optimistisch waren. 

Wir fänden es verantwortungslos, uns gegen diesen Prozess zu stellen. Es würde dort nicht verstanden, wenn wir unseren möglichen Teil am Erfolg der EBI verweigern würden. Deshalb rufen wir auf:

  • Unterschreibt die Europäische Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen!
  • Macht die EBI bekannt, verbreitet sie, werbt Partner, die mithelfen, sammelt Unterschriften!
  • Allen Menschen in der EU muss die Führung eines würdevollen Lebens garantiert werden!
  • Allen Menschen in der EU muss das Recht auf die für ein würdevolles Leben und für
  • gesellschaftliche Teilnahme nötige materielle Lebensgrundlage garantiert werden!
  • Als Maßnahme dafür soll allen Menschen in der EU ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglich werden. Wir fordern die EU auf, dafür erste Schritte einzuleiten!

 

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